Sondereigentumsverwaltung
Wer eine Eigentumswohnung erwirbt weiß, dass sich die Verwaltung nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) lediglich auf das gemeinschaftliche Eigentum bezieht. Wenn wir Sie bei der Verwaltung Ihres sogenannten Sondereigentums entlasten können, dann geben Sie uns hierfür den Auftrag.
Als erfahrener Mietverwalter kümmern wir uns um alle relevanten Angelegenheiten rund um Ihre Wohnung sowie sämtliche Belange des Mietverhältnisses.
Überblick
Die Sondereigentumsverwaltung betrifft die Verwaltung von Sondereigentum, also einer Eigentumswohnung deren Eigentümer Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Dabei übernimmt die Hausverwaltung für den Eigentümer die kaufmännische, technische und im weitesten Sinne rechtliche Betreuung der Eigentumswohnung für Sie.
Kaufmännische Betreuung
Die kaufmännischen Aufgaben bei der SEG-Verwaltung sind weitreichend. Das gilt vor allem in finanzieller Hinsicht, aber auch für die Vermietung sowie der Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses. Die finanziellen Aufgaben beinhalten zunächst die Führung der Konten für den vermietenden Wohnungseigentümer. Wir richten für Sie ein Treuhandkonto ein, über das Sie auch jederzeit verfügen können oder Sie erteilen uns eine Vollmacht, für das Mietkonto, das Sie einrichten, so gibt es für Sie keinerlei Risiko, da das Konto auf Sie läuft.
Technische Betreuung
Neben der erstmaligen Begehung der Eigentumswohnung nach Zustandekommen des Verwaltervertrages über die SEG-Verwaltung, gehören zu den technischen Aufgaben, gelegentliche Besichtigungen, speziell nach vom Wohnungsmieter entgegengenommenen Mängelanzeigen. Sind Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Ihrem Sondereigentum erforderlich, vergeben und überwachen wir diese für Sie. Soweit mit Ihnen abgestimmt. Insbesondere bei Notmaßnahmen, die sofort einzuleiten sind (etwa Behebung eines Rohrbruchs), werden wir sofort für Sie tätig und steuern alles Notwendige ein.